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Für Angestellte, die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Direktversicherungen sind Kapitallebens- oder Renten-
versicherungen
die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, d.h. die Beiträge hierzu werden direkt durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und an den Versicherer abgeführt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person.

Direktversicherungen sind steuerlich begünstigt. Statt der üblichen Einkommenssteuer sind nur 21,1% Pauschalsteuer (incl. Solidaritätszuschlag ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer) zu entrichten. Die Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber freiwillig übernommen werden.

Bis zu 1752,- Euro jährlich (bzw. 2148,- Euro im Rahmen der Durchschnittsbildung) sind die Versicherungsbeiträge steuerlich begünstigt und wenn diese aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld entrichtet werden, u. U. noch sozialabgabenfrei.

Im Vergleich zur herkömmlichen Lebensversicherung werden durch den möglichen Steuervorteil erheblich höhere Renditen erzielt.

Auch hier gilt, wie bei einer üblichen Lebensversicherung, nach einer Laufzeit von 12 Jahren sind die Auszahlungen steuerfrei. Die Direktversicherung kann wahlweise in Form einer fondsgebundenen Versicherung geführt werden.

Hinweis: Die Vertragslaufzeit der Direktversicherung beträgt mindestens 5 Jahre und wird nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig. Eine Abtretung oder Beleihung ist ausgeschlossen. Im Todesfall müssen mindestens 60% der Versicherungssumme zur Auszahlung gelangen.

Hier können Sie die Auswirkungen einer Direktversicherung
online berechnen:


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