[Kapitallebensversicherung]     Risikolebensversicherung
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Die Kapitallebensversicherung erbringt ihre Leistung im Versicherungsfall (Todesfall) oder im Erlebensfall (Auszahlung der Versicherungssumme zzgl. der Gewinnbeteiligung).

Ein Sonderfall stellt die Dread-Diseas-Police dar. Hier wird bereits bei schwerer Krankheit (mit Pflegebedürftigkeit / Erwerbsunfähigkeit) die vereinbarte Versicherungssumme fällig.
Hierbei sind je Tarif bestimmte Erkrankungen Voraussetzung, z.B.:

Krebs, Herzinfarkt, Bypass-Operation, Herzklappenoperation, Multiple Sklerose, Parkinsonsche Krankheit, Schlaganfall, Lähmung und mehr.

Nur einige wenige Versicherer bieten diesen Versicherungsschutz.

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